Rz. 1

§ 81 wurde mit Wirkung zum 1.1.1997 durch Art. 1 § 81 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) eingeführt. Er ist an die Stelle des § 570 RVO getreten.

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