Rz. 11

Das H-Arzt-Verfahren ist mit dem 31.12.2015 ausgelaufen. Ab 1.1.2011 wurden bereits keine neuen H-Ärzte mehr zugelassen (vgl. § 30 Vertrag Ärzte/Unfallversicherung in der bis 31.12.2015 geltenden Fassung). Den bisher beteiligten H-Ärzten wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis 31.12.2014 unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Übernahme in das D-Arzt-Verfahren zu stellen.

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