Rz. 10

Die Verbände der Unfallversicherungsträger haben von der in Abs. 2 Satz 2 genannten Regelungsbefugnis Gebrauch gemacht und Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger über die Hilfsmittelversorgung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Hilfsmittelrichtlinien) herausgegeben. Diese sind im Internet auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/richtlinien_uvt/hilfsm_vo.pdf, zuletzt abgerufen am 10.10.2022) veröffentlicht. Die UV-Hilfsmittelrichtlinien dienen als Grundlage für eine einheitliche, vollständige und umfassende Leistungserbringung mit allen geeigneten Mitteln im Hinblick auf unfallversicherungsspezifische Hilfsmittel.

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