Rz. 2

Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit dem am 1.1.2023 in Kraft tretenden § 136a. Bis zum 1.1.2023 sollen gemäß Abs. 1 die Mitgliedsnummern aller Unfallversicherungsträger automatisiert auf die neue einheitliche Unternehmernummer umgestellt und bei der DGUV im zentralen Unternehmerverzeichnis (ZUV) gespeichert werden. Abs. 2 regelt die vorbereitenden Tätigkeiten zur Umstellung. Umfasst werden sowohl die Berufsgenossenschaften als auch die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen des Bundes und der Länder) und die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge