Rz. 3

Abs. 1 regelt die Grundstruktur der im Übergangszeitraum bis 2018 stattfindenden Beitragsangleichungen. Erstmals im Jahr 2018 wird die zu erhebende Umlage für das Jahr 2017 ausschließlich nach dem neuen Beitragsmaßstab berechnet. In der Übergangszeit wird aufgrund der von den Selbstverwaltungsorganen des neuen Bundesträgers beschlossenen Satzungsregelungen der Beitrag für das jeweilige Unternehmen berechnet und mit einem Angleichungssatz multipliziert. Daraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag. Ob und inwieweit hierbei im jeweiligen Jahr eine Beitragssenkung aus Bundesmitteln erfolgt, richtet sich nach den Festlegungen im Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BT-Drs. 17/7916 S. 40).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge