Rz. 24

Diese Aufgabennennung bezieht sich auf die im Zweiten Kapitel (§§ 14 bis 25) geregelten Präventionsaufgaben. Hierbei sind auch andere spezielle Vorschriften zum Datenschutz im SGB VII zu nennen (vgl. z. B. § 9 Abs. 7 bis 9).

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