Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) geschaffen. Inhaltlich vergleichbar ist § 166 mit dem früheren § 744 Abs. 1 und 2 RVO.

Abs. 2 wurde über das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGB. I S. 818) angefügt. Geändert wurden die Abs. 1 und 2 mit Wirkung zum 1.1.2010 durch das Zweite Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246). Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) ist mit Wirkung zum 1.1.2010 Abs. 2 geändert und Abs. 3 angefügt worden. Durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) wurden die Abs. 2 und 3 mit Wirkung zum 25.10.2013 neu gefasst.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge