Rz. 16

Hierzu gehören Hilfen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu erlangen, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen, Berufsvorbereitungsmaßnahmen einschließlich einer behinderungsbedingten Grundausbildung, berufliche Anpassung und Weiterbildung, berufliche Ausbildung sowie sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten (§ 33 Abs. 3 SGB IX). Die Leistungen umfassen auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen (§ 33 Abs. 6 SGB IX).

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