Rz. 1

Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten und hat zunächst keine Änderungen erfahren.

In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1514 S. 57) wurde ausgeführt:

"Die Regelung überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 6 des Bundessozialhilfegesetzes."

Durch Art. 13 Nr. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde Abs. 2 Satz 2 mit Wirkung zum 1.1.2020 gestrichen. Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Neuregelung der Eingliederungshilfe im Neunten Buch durch das BTHG (vgl. BT-Drs. 18/9522 S. 332): Durch das Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII und Übertragung in das SGB IX wurde der Verweis in § 15 Abs. 2 Satz 2 auf § 54 hinfällig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge