Rz. 27

Eine gesetzliche Regelung über die erforderlichen Angaben eines Anerkennungsantrags und die zusätzlich einzureichenden Unterlagen findet sich im SGB VIII ebenso wie in den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen nicht. Um eine zügige Bearbeitung des Antrags zu erreichen, sollten jedoch entsprechend der von der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden beschlossenen Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe v. 7.9.2016 folgende Angaben gemacht werden:

  • vollständiger satzungsgemäßer Name,
  • postalische Anschrift und Telefon,
  • ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform,
  • Name, Alter, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder bzw. der Geschäftsführung,
  • Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden),
  • Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung,
  • Höhe des monatlichen bzw. jährlichen Mitgliedsbeitrags,
  • Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe,
 

Rz. 28

Zusätzlich soll dem Antrag beigefügt werden:

  • die Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag und ggf. die Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation,
  • die Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO,
  • ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung,
  • das Präventions- und Schutzkonzept des Trägers, u. a. Selbstverpflichtungserklärungen und/oder Vereinbarungen mit dem Jugendamt zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und zur Sicherstellung von persönlich geeignetem Personal (haupt- und ehrenamtlich) nach § 72a SGB VIII und zur Sicherstellung von persönlich geeignetem Personal (haupt- und ehrenamtlich) nach § 72a SGB VIII,
  • ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers,
  • bei eingetragenen Vereinen ein Auszug aus dem Vereinsregister; Träger, die nicht als Vereine eingetragen sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen,
  • bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge