2.7.1 Überblick

 

Rz. 64

Das SGB VIII legt nicht ausdrücklich fest, welcher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Förderung zuständig ist. Es überlässt dies im Wesentlichen dem Landesrecht. Möglicherweise hat der Gesetzgeber auch von der Festlegung allgemeiner Zuständigkeiten abgesehen, weil eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für eine Förderung in Frage kommen. Die Zuständigkeit richtet sich daher nach der konkreten Maßnahme, für die eine Förderung in Frage kommt (BVerwGE 116 S. 226).

2.7.2 Örtliche Zuständigkeit

 

Rz. 65

Örtlich zuständig ist nach allgemeinen Grundsätzen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet die Einrichtung bzw. Organisation, die eine Förderung beantragt hat, liegt und tätig wird.

2.7.3 Funktionelle Zuständigkeit

 

Rz. 66

Funktionell zuständig für Entscheidungen über eine Förderung sind gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 3 und § 71 Abs. 4 Satz 3 der Jugendhilfeausschuss bzw. Landesjugendhilfeausschuss (vgl. auch § 10 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW). Die Förderungsentscheidungen sind grundsätzlich zu bedeutend, um als Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 70 Abs. 2 gelten zu können. Entscheidet daher das Jugendamt bzw. Landesjugendamt ohne vorherige Beschlussfassung des (Landes-)Jugendhilfeausschusses, sind die Entscheidungen rechtswidrig (OVGE 46 S. 108, 110; OVG Nordrhein-Westfalen, DVBl 2004 S. 67; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2004 S. 501, sowie VG Köln, Beschluss v. 22.7.2003, 26 L 794/03).

2.7.4 Heilung

 

Rz. 67

Mängel der örtlichen Zuständigkeit bleiben nach näherer Maßgabe des § 42 grundsätzlich folgenlos. Wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, ist dies der Fall. Die Vorschrift gilt ausdrücklich nicht für die funktionelle Zuständigkeit, um die es bei der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Jugendamt und Jugendhilfeausschuss geht. Eine entsprechende Anwendung ist danach ausgeschlossen, weil es an der erforderlichen Regelungslücke fehlt.

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