Rz. 4

§ 107 beinhaltet eine Übergangsregelung für die Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in der am 31.12.2023 geltenden Fassung. Der Gesetzgeber trägt mit der Übergangsregelung dem Umstand Rechnung, dass das BVG zum 1.1.2024 aufgehoben wird und die Leistungen gebündelt in das Recht der Sozialen Entschädigung im SGB XIV überführt werden (BT-Drs. 19/13824 S. 262 = BR-Drs. 351/19 S. 306).

 

Rz. 5

Dem § 107 vergleichbare Regelungen finden sich auch in anderen Sozialgesetzbücher und in weiteren Gesetzeswerken, die allesamt ebenfalls durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) mit Wirkung zum 1.1.2024 neu in die jeweiligen Gesetze/Verordnungen eingefügt werden; vgl. § 45 Risikostruktur-Ausgleichsverordnung, § 22 Abs. 5 FELEG (Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit), § 67 KVLG (Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte), § 17 Altersteilzeitgesetz, § 27 Abs. 26 Umsatzsteuergesetz, § 101 Umsatzsteuergesetz, § 20 Gerichtsvollzieherkostengesetz, § 45 Abs. 2 Wohngeldgesetz, § 130 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, § 9 der Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter, § 3a der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 BAföG, § 67 BAföG, § 18 Anti-D-Hilfegesetz, § 15 Abs. 3 Jugendfreiwilligendienstegesetz, § 13 Abs. 3 Kraftfahrzeughilfe-Verordnung, § 72 SGB I, § 82 SGB II, § 450 SGB III, § 122 SGB IV, § 326 SGB V, § 322 SGB VI, § 225 SGB VII, § 241 Abs. 9 SGB IX, § 120 Abs. 7 SGB X, § 144 Abs. 5 SGB XI, § 146 SGB XII.

 

Rz. 6

Sinn der Übergangsregelung des § 107 (wie auch aller anderen Übergangsregelungen) ist es, den in der Übergangsvorschrift genannten Bezugsnormen in der jeweiligen Fassung mit Gültigkeit noch bis zum 31.12.2023 für die bestimmten Übergangsfälle weiter Anwendungsbefehl einzuräumen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge