Rz. 10

Zum 1.1.2015 sind die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse fusioniert. Gemäß Art. 1 des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) wurde zu diesem Zeitpunkt die Unfallversicherung Bund und Bahn errichtet. Im Gesetz zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn (Art. 1 BUK-NOG) sind die personal- und haushaltsrechtlichen Übergangsregelungen enthalten (BT-Drs. 17/12297 S. 27 ff.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge