Rz. 1

Die Vorschrift ist mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) in Kraft getreten und gilt mit Wirkung zum 1.6.1997. Sie ist seither nicht verändert worden.

Durch Art 2 Nr. 9 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes v. 20.10.2016 (BGBl. I S. 1722) wurde mit Wirkung zum 24.10.2015 Abs. 1 Satz 1 durch die Sätze 1 und 2 ersetzt und Abs. 3 Satz 4 durch die Sätze 4 und 5; der frühere Satz 5 wurde Satz 6. Es handelt sich um Folgeregelungen zu Änderungen in § 45 Abs. 2 AsylG.

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