Rz. 9

Gsell, Schuldrechtsreform: Die Übergangsregelung für die Verjährungsfristen, NJW 2002, 1297.

Heß, Das neue Schuldrecht – In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen, NJW 2002, 253.

Kandelmann, Ist es wirklich schon zu spät? – Zum Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist nach intertemporärem Verjährungsrecht, NJW 2005, 630.

Mansel, Die Neuregelung des Verjährungsrechts, NJW 2002, 89.

Volbers, Zum neuen Verjährungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Beitragswesen der Sozialversicherung, Die Beiträge 2003, 577, 641.

 

Rz. 10

Eine Unterbrechung der Verjährung, die vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2002 eingetreten ist, setzt sich mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht gemäß Art. 229 § 6 Abs. 2 EGBGB als Hemmung der Verjährung fort, wenn sie aufgrund eines nach Ablauf des 31.12.2001 eingetretenen Umstands nach dem gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 3 EGBGB anzuwendenden BGB in der vor dem 1.1.2002 geltenden Fassung als nicht erfolgt gilt:

BGH, Urteil v. 7.3.2007, VIII ZR 218/06.

Zur Verjährung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld:

Bay. LSG, Urteil v. 29.10.2009, L 9 AL 333/06.

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