Rz. 5

Wie die Beteiligtenfähigkeit ist die Prozessfähigkeit Prozessvoraussetzung und stets von Amts wegen zu prüfen (§ 71 Abs. 6 i. V. m. § 56 Abs. 1 ZPO), und zwar in jeder Lage des Verfahrens und in jeder Instanz (vgl. BSG, Beschluss v. 30.9.2009, B 9 SB 10/09 B, juris).

 

Rz. 6

Die Entscheidung über die Prozessfähigkeit i. S. d. § 71 Abs. 1, an den § 72 Abs. 1 SGG mit der Verpflichtung zur Bestellung eines besonderen Vertreters anknüpft, obliegt der tatrichterlichen Würdigung. Bestehen Zweifel an der Prozessfähigkeit, muss das Gericht hierzu Beweis erheben. Dies wird im Regelfall durch Einholung eines Gutachtens erfolgen. Der im Streit um seine Prozessfähigkeit als prozessfähig anzusehende Beteiligte ist i. d. R. persönlich anzuhören, damit sich das Gericht einen unmittelbaren Eindruck verschaffen kann (vgl. BSG, Urteil v. 5.5.1993, 9/9a RVg 5/92, SozR 3-1500 § 71 Nr. 1; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 71 Rn. 8b; Zeihe, SGG, 6. Aufl., 11/2010, § 71 Rn. 3a). Eine Anhörung ist entbehrlich, wenn der Prozessunfähige selbst Verfahrenshandlungen nicht vorgenommen hat (BSG, Urteil v. 29.6.1995, 11 RAr 57/94, SozR 3-4100 § 58 Nr. 7). Ihn trifft die objektive Beweislast für die eigene Prozessfähigkeit (BSG, Beschluss v. 3.7.2003, B 7 AL 216/02 B, SozR 4-1500 § 72 Nr. 1; BGH, Urteil v. 9.1.1996, VI ZR 94/95, NJW 1996 S. 1059; Leitherer, SGG, § 71 Rn. 8b m. w. N.; Peters-Sautter-Wolff, SGG, 4. Aufl., 10/2010, § 71 Anm. 2a). Wenn sich nach Ausschöpfung sämtlicher Beweismöglichkeiten nicht feststellen lässt, dass der betreffende Beteiligte prozessfähig ist, hat das Gericht von seiner Prozessunfähigkeit auszugehen (BSG, Urteil v. 3.7.2003, B 7 AL 216/02 B, SozR 4-1500 § 72 Nr. 1). Insoweit entscheidet das Gericht im Wege des Freibeweises (LSG NRW, Urteil v. 13.12.2010, L 19 AL 30/10, juris). An der Annahme der Prozessunfähigkeit ist das Gericht nicht dadurch gehindert, dass das zuständige Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Betreuers nach § 1896 BGB abgelehnt hat (BSG, Beschluss v. 3.7.2003, B 7 AL 216/02 B, SozR 4-1500 § 72 Nr. 1).

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