Rz. 45

Der Rechtsweg ist eröffnet:

  • für eine Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen einen Krankenhausbetreiber mit dem Ziel, ihm zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr radiologisch-diagnostische Untersuchungen als ambulante Leistungen nach § 116b SGB V durchzuführen und/oder abzurechnen, sofern die Untersuchungen keine vom Leistungskatalog des § 116b Abs. 3 SGB V umfassten Krankheiten zum Gegenstand haben (BGH, Beschluss v. 17.8.2011, I ZB 7/11);
  • für die Klage eines Trägers beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen gegen eine Zertifizierungsstelle auf Zulassung einer Maßnahme (BSG, Beschluss v. 3.8.2011, B 11 SF 1/10 R);
  • für Streitigkeiten wegen Akteneinsicht zu Sozialversicherungsdaten ist dagegen der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet. Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch auch auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt wird (LSG NRW, Beschluss v. 26.4.2010, L 16 B 9/09 SV);
  • für Streitigkeiten über die Festsetzung des Landeszuschusses zu den Kosten der kommunalen Träger für Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (LSG NRW, Beschluss v. 25.2.2010, L 7 SF 2/09, NZS 2010, 520);
  • für Streitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Hilfsmittellieferanten über die Berechtigung zur Erbringung von Leistungen an gesetzlich Krankenversicherte (LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 8.12.2009, L 11 KR 5031/09 ER-B, MPR 2010, 132);
  • für die Klage einer Rehabilitationseinrichtung gegen einen Träger der Rentenversicherung auf neue Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts darüber, ob der Träger verpflichtet ist, mit der Einrichtung einen Belegungsvertrag abzuschließen (BSG, Beschluss v. 22.4.2009, B 13 SF 1/08 R, SozR 4-1500 § 51 Nr. 5 = NZS 2010, 349);
  • für die Klage eines Leistungsempfängers gegen eine in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) errichteten Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II wegen der Erteilung eines Hausverbots (BSG, Beschluss v. 1.4.2009, B 14 SF1/08 R, SozR 4-1500 § 51 Nr. 6; anders: OVG NRW, Beschluss v. 13.5.2011, 16 E 174/11, NJW 2011, 2379);
  • für die Klage einer Krankenkasse gegen einen Apotheker auf Rückzahlung der Vergütung wegen Abrechnung gefälschter Arzneimittelverordnungen (BSG, Beschluss v. 25.9.2007, B 3 SF 1/07 R SozR 4-1720 § 17a Nr 3);
  • für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und einer privaten Einrichtung als Leistungserbringerin aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II auf Entgeltzahlung sind die Sozialgerichte nach Abs. 1 Nr. 6a zuständig, nicht aber für eine Klage auf Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses und auf Weiterbeschäftigung, BAG, Urteil v. 8.11.2006, 5 AZB 36/06, AP Nr. 89 zu § 2 ArbGG 1979 = NJW 2007 S. 1227);
  • für den Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bei Vorlage von Vermittlungsgutscheinen (BSG, Urteil v. 6.4.2006, B 7a AL 56/05 R, BSGE 96 S. 190 = NJW 2007 S. 1902);
  • für Streitigkeiten zwischen einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen und einem Pflegeheim, in dem der Versicherungsnehmer untergebracht ist (BSG, Beschluss v. 9.2.2006, B 3 SF 1/05 R, SozR 4-1500 § 51 Nr. 2 = NZS 2007 S. 34);
  • für Angelegenheiten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die ab 1.1.2005 anhängig werdenden Rechtsstreitigkeiten (BSG, Beschluss v. 13.10.2005, B 9b SF 4/05 R, SozR 4-1500 § 51 Nr. 1 = FEVS 57 S. 350);
  • für eine Klage des Insolvenzverwalters zur Geltendmachung des Honoraranspruchs eines insolventen Kassenarztes gegen seine Kassenärztliche Vereinigung, der in § 85 Abs. 4 SGB V seine gesetzliche Grundlage hat, sind nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG die Sozialgerichte zuständig. Auch ein Gegenanspruch der Kassenärztlichen Vereinigung und eine von dieser in Anspruch genommene Verrechnungsbefugnis wurzeln im Sozialrecht, BGH, Urteil v. 4.8.2005, IX ZR 117/04, EWiR 2005 S. 795;
  • für die Klage des Rentenversicherungsträgers auf Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritte (Vermieter) nach dem Tod des Rentenberechtigten (Mieter); BSG, Urteil v. 7.10.2004, B 13 RJ 2/04 R;
  • für die Klage auf Feststellung, dass die Klägerin Investitionsaufwendungen für ihr Alten- und Pflegeheim den in der Einrichtung lebenden Pflegebedürftigen nach § 82 Abs. 4 SGB XI ohne Zustimmung des Beklagten gesondert berechnen darf: BVerwG, Beschluss v. 30.6.2004, 3 B 89/03;
  • für die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens gegen die privatrechtlich organisierte Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf Unterlassung, an Hersteller von Software für Apotheken und Ärzte die beanstandete Information über ihr Arzneimittel zu verbreiten, auf Auskunftserteilung, auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung der Beklagten: BGH, Beschluss v. 4.12.2003, I ZB 19/03 = NJW-RR 2004 S. 1119 (Leitsatz und Gründe);
  • für die Klagen von Vertragsärzten gegen die KÄV auf Schadensersatz wegen Verletzung von P...

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