Rz. 1

§ 165 Satz 2 wurde durch Art. 8 Nr. 11 des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) mit Wirkung zum 1.3.1993 eingefügt. Die anderen Verfahrensordnungen enthalten vergleichbare Vorschriften (§ 141 VwGO, § 121 FGO und § 555 ZPO).

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