Rz. 1
Seit 25.5.2018 gilt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) unmittelbar und einheitlich in Europa (ABl. 119).
Mit Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) wurden die Vorschriften des SGB X zeitgleich angepasst.
§ 78a SGB X ist zu diesem Zeitpunkt entfallen.
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