Rz. 10

Die Übermittlung ist auf die in Abs. 1 Satz 2 genannten Daten beschränkt; dies sind "Angaben über Name und Vorname sowie früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige und frühere Anschriften des Betroffenen sowie Namen und Anschriften seiner derzeitigen und früheren Arbeitgeber". Die Aufzählung ist abschließend.

Weitere Sozialdaten dürfen nicht übermittelt werden, z. B. Beschäftigungszeiträume.

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