Rz. 7

Neben dem Anlass ist auch der Umfang der zu erfragenden Daten abschließend in den Nr. 1 bis 4 von Satz 1 aufgezählt.

 

Rz. 8

Nach Nr. 1 kommen Fragen nach dem Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) und nach Leistungen aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes in Betracht.

Nr. 2 betrifft Fragen nach der Krankenkasse und der Versicherteneigenschaft und dient der Aufdeckung von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit.

Auch die Frage nach den abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen nach Nr. 3 dient der Aufdeckung von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit.

Nr. 4 zielt auf die Aufdeckung illegaler Beschäftigung von Ausländern. Gefragt werden kann vornehmlich nach der Arbeitserlaubnis oder -berechtigung von ausländischen Arbeitnehmern (vgl. § 284 SGB III) und ob diese zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden.

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