Rz. 9

Es bedarf nach Abs. 1 Satz 1 für eine zulässige Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung einer besonderen Legitimation durch eine Rechtsvorschrift. In Betracht kommen insoweit die "nachfolgenden" Vorschriften des 2. Kapitels SGB X oder andere Rechtsvorschriften "in diesem Gesetzbuch" (SGB); vgl. die Komm. zu § 35 SGB I (Rz. 31).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge