Rz. 5

Im Sozialbereich kommt § 5 keine wesentliche Bedeutung zu, weil der klassische dreistufige Verwaltungsaufbau in der Sozialversicherung überhaupt nicht und in den übrigen Bereichen kaum gegeben ist. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit sind keine Besonderheiten zu beachten, weil für ein Amtshilfeersuchen gegenüber der Arbeitsverwaltung regelmäßig die Agentur für Arbeit als unterste Instanz innerhalb des dreigliedrigen Aufbaus der Bundesagentur zuständig sein wird. Unterste Verwaltungsbehörden in der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Sektionen und Bezirksverwaltungen der Berufsgenossenschaften anstelle der Hauptverwaltungen. Ein hierarchischer Verwaltungsaufbau findet sich in der Versorgungsverwaltung (Versorgungsämter, Landesversorgungsämter).

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