Rz. 1

Die Vorschrift trat mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) ab 1981 in Kraft und wurde mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 neu bekannt gemacht. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) wurde mit Wirkung zum 1.2.2003 die Überschrift geändert und Abs. 4 neu gefasst. Gleichzeitig sind die Abs. 5 und 6 angefügt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften v. 25.7.2013 (BGBl. I S. 2749) wurde mit Wirkung zum 1.8.2013 Abs. 7 angefügt.

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