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Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 78a erfassen. Die GRA der DRV zu § 78a hat den Stand 31.7.2023 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0078a.html (zuletzt abgerufen am 24.4.2024). Die Abschnitte 3, 4.1 und 8 wurden ergänzt bzw. aktualisiert.

Außerdem findet sich eine Anlage 1 (Stand: 1.7.2020) mit einer Übersicht zur Ermittlung der Zuschlagsmonate, die online unter der folgenden Adresse abrufbar ist: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0078a_a01.html

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