Rz. 36

Der Monatsbetrag einer Teilrente richtet sich nach den Entgeltpunkten, die dem Verhältnis der Teilrente zur Vollrente entsprechen (Abs. 3 Satz 1).

 
Praxis-Beispiel
 
  Summe aller Entgeltpunkte vor Beginn der ersten Altersrente am 1.4.2009: 40,0000
a) 1/3-Teilrente vom 1.4.2011 bis 30.4.2012
  zu berücksichtigende Entgeltpunkte:  
  40 = 13,3333
  3  
b) 2/3-Teilrente vom 1.5.2012 bis 30.9.2012
  zu berücksichtigende Entgeltpunkte:  
  40 × 2 = 26,6667
  3  
c) Vollrente vom 1.10.2012 bis fortlaufend
  zu berücksichtigende Entgeltpunkte: 40,0000

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