Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Mit Wirkung zum 11.8.2010 ist durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (3. SGB IV-Änderungsgesetz) v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) Abs. 1 Satz 2 neu gefasst worden. Eine Neufassung von Abs. 2 erfolgte mit Wirkung zum 1.7.2017 durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838).

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