Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 eingefügt worden. Mit der Achten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) sowie der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) ist mit Wirkung zum 28.11.2003 bzw. 8.11.2006 das zuständige Bundesministerium neu bestimmt worden. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit und anderer Gesetze v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2509) sind mit Wirkung zum 1.4.2018 in Abs. 1 die Sätze 2 und 3 angefügt worden.

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