Rz. 1

§ 13 trat am 1.1.1992 gleichzeitig mit der Einführung des SGB VI in Kraft und wurde in den letzten 10 Jahren lediglich zum 1.1.2018 durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) angepasst. Die Änderung wurde dadurch notwendig, weil das sog. Persönliche Budget mit Wirkung ab 1.1.2018 nicht mehr in § 17, sondern in § 29 SGB IX geregelt ist.

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