Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1999 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt worden. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1927) erfolgten redaktionelle und inhaltliche Änderungen mit Wirkung zum 1.1.2001 (Aufhebung von Abs. 1 Satz 2 und 3, Anfügung von Abs. 3, redaktionelle Anpassung von Abs. 2). Mit dem SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) wurde erneut redaktionell angepasst (ab 1.7.2001). Das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) nahm mit Wirkung zum 1.1.2002 eine redaktionelle Änderung der Überschrift vor.

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