Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine bedingt durch die deutsche Wiedervereinigung erforderliche redaktionelle Änderung trat durch Art. 1 Nr. 15 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ein. Die durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) beabsichtigte Neufassung ist aufgrund der Regelungen im Korrekturgesetz v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) nicht realisiert worden.

Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) ist aufgrund der Streichung der Worte "eine wegen Berufsunfähigkeit zu leistende Rente" in Satz 2 mit Wirkung zum 1.1.2001 lediglich eine redaktionelle Änderung vorgenommen worden. Sie war wegen der Neukonzipierung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (vgl. dazu insbesondere § 43) erforderlich.

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