Rz. 1

§ 70 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710) wurde das Vierte Buch Sozialgesetzbuch in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung wiederholt neu bekannt gemacht. Die Abs. 1 und 2 sind seit dem Inkrafttreten des SGB IV inhaltlich unverändert geblieben. Die Abs. 3 bis 5 wurden mehrfach geändert (Ergänzungen, Streichungen, Anpassungen an organisatorische Änderungen bei den Sozialversicherungsträgern).

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (2. AMGuaÄndG) v. 19.10.2012 (BGBl. I S. 2192) wurden mit Wirkung zum 26.10.2012 die Sätze 2 und 3 in Abs. 5 eingefügt. Der bisherige Satz 2 wurde Satz 4.

Abs. 2a wurde durch Art. 3 Nr. 6a und 6b des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) mit Wirkung zum 1.1.2015 geändert und durch Art. 4 Nr. 3 dieses Gesetzes mit Wirkung zum 1.1.2016 aufgehoben.

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