Rz. 1

Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die Regelungen der bis dahin geltenden §§ 9 und 10 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) übernommen. Wie die früheren Vorschriften betrifft sie die Ersetzung vorzeitig ausgeschiedener Mitglieder von Selbstverwaltungsorganen.

Das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) hat mit Wirkung zum 1.10.2005 im Hinblick auf die organisatorischen Änderungen in der Rentenversicherung der Vorschrift Abs. 1a angefügt und Abs. 5 redaktionell angepasst (Art. 5 Nr. 31 Buchst. a und b des Gesetzes). Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und zur Änderung anderer Gesetze v. 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) ist Abs. 1a mit Wirkung zum 20.7.2009 terminologisch angepasst worden.

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