Rz. 2

Der Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Krisengebieten (insbesondere Afghanistan, Mali etc.) soll auch bei der Altersversorgung honoriert werden. Der Einsatz von deutschen Soldaten und Beamten erfolgt aufgrund von Übereinkommen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen (z. B. UN, NATO). Deshalb ist in § 76e bestimmt worden, dass diese Personen für die Zeiten der Auslandsverwendung Zuschläge an Entgeltpunkten erhalten. Damit dies auch bei einer Nachversicherung erhalten bleibt, war die Einfügung von § 186a erforderlich.

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