Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gibt regelmäßig Förderschwerpunkte bekannt. Sowohl für die neuen Versorgungsformen als auch für die Versorgungsforschung hat der Innovationsausschuss jeweils einen themenoffenen und mehrere themenspezifische Förderschwerpunkte definiert.

4.1 Themenoffene Förderschwerpunkte

In den themenoffenen Förderschwerpunkten können Projekte unabhängig von ihrer thematischen Ausrichtung gefördert werden, soweit sie den Förderkriterien entsprechen.

4.2 Themenspezifische Förderschwerpunkte

4.2.1 Neue Versorgungsformen

Der themenspezifische Teil des Förderbereichs "neue Versorgungsformen" enthält folgende Förderschwerpunkte:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten,
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit ,
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health,
  • Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen,
  • Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung,
  • Verbesserung der Kommunikation mit dem Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz,
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen:

    • ältere Menschen,
    • Menschen mit psychischen Erkrankungen,
    • pflegebedürftige Menschen,
    • Kinder und Jugendliche,
    • Menschen mit seltenen Erkrankungen,
    • Menschen mit Behinderungen.

4.2.2 Versorgungsforschung

Der themenspezifische Teil des Förderbereichs "Versorgungsforschung" enthält folgende Förderschwerpunkte:

  • Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung,
  • Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen,
  • Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den Versorgungsalltag,
  • Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung,
  • Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze,
  • Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung.

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