Begriff

Hospize sind Einrichtungen, die unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase palliativ-medizinisch betreuen. Es gibt ambulante, teilstationäre und stationäre Hospizeinrichtungen. Die Krankenkassen finanzieren unter Anrechnung der Pflegeleistungen stationären Hospizaufenthalt und zahlen an ambulante Hospizdienste Zuschüsse.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für stationäre und ambulante Hospizleistung ist § 39a SGB V. Weitere Regelungen ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung der stationären Hospizversorgung (StatHospizVb) und Rahmenvereinbarung der ambulanten Hospizarbeit (AmbHospizVb).

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