Körperersatzstücke dienen dem Ausgleich von Behinderungen in medizinischer Hinsicht. Mit ihrer Hilfe wird ein nicht vorhandenes oder verloren gegangenes Körperteil ersetzt (z. B. Armprothese oder Kunstauge). Beim Fehlen von Körperteilen sind die Voraussetzungen zur Erbringung von Hilfsmitteln immer erfüllt, wenn ein Ersatz medizinisch erforderlich und technisch möglich ist.

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