Das Jugendamt erlässt am Ende der Hilfeplanung ein Leistungsbescheid. Dieser setzt
- die Hilfeart,
- den Hilfeumfang und
- den Leistungserbringer
fest. Gegen den Leistungsbescheid kann der Anspruchsberechtigte (Personensorgeberechtigte oder junger Volljähriger) Widerspruch und Klage einlegen.
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