Die Hilfe zur Erziehung muss geeignet und notwendig sein. Die Art der Hilfe ist geeignet, wenn sie den festgestellten erzieherischen Bedarf deckt und das Erziehungsdefizit beseitigt. Notwendig ist die Hilfe zur Erziehung, wenn zur Sicherstellung einer dem Kindeswohl entsprechenden Erziehung erforderlich ist.

 
Hinweis

Allgemeine Förderangebote

Allgemeine Förderangebote dürfen nicht ausreichen, um den bestehenden erzieherischen Bedarf auszugleichen. Allgemeine Förderangebote sind

  • Jugendarbeit[1],
  • Jugendsozialarbeit[2],
  • Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[3] und
  • die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege[4].

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