Die Ernährungstherapie der Patientin oder des Patienten oder der relevanten Bezugspersonen als verordnungsfähiges Heilmittel kann folgende individuelle Maßnahmen umfassen:
1. |
Ernährungstherapeutische Anamnese und Abstimmung der Therapieziele. |
2. |
Beratung zur indikationsspezifischen Pathophysiologie. |
3. |
Beratung zur indikationsspezifischen Lebensmittelauswahl unter Berücksichtigung der Lebensmittelinhaltsstoffe aus diätetischer Sicht. |
5. |
Beratung und Unterstützung bei der praktischen Umsetzung einer Enzym-,Vitamin-, Mineralstoff-, Aminosäuren-, Fett- oder Spurenelemente-Substitution. |
6. |
Anleitung zur Durchführung und Umsetzung einer enteralen Ernährung (Trink- oder Sondennahrung) und parenteralen Ernährung in der häuslichen Umgebung. |
7. |
Berechnung und Auswertung von Ernährungsprotokollen und Entwicklung entsprechender individueller Empfehlungen. |
8. |
Anleitung zur praktischen Umsetzung der diätetischen Maßnahmen im Alltag und in besonderen Lebenssituationen. |
9. |
Diätetische Produktinformationen und Informationen über Lebensmittelinhaltsstoffe. |
10. |
Einweisung und Beratung indikationsspezifischer Koch- und Küchentechniken und praktische Hinweise zur Umsetzung der individuellen Diät. |
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