Die Ernährungstherapie der Patientin oder des Patienten oder der relevanten Bezugspersonen als verordnungsfähiges Heilmittel kann folgende individuelle Maßnahmen umfassen:

 

1.

Ernährungstherapeutische Anamnese und Abstimmung der Therapieziele.

 

2.

Beratung zur indikationsspezifischen Pathophysiologie.

 

3.

Beratung zur indikationsspezifischen Lebensmittelauswahl unter Berücksichtigung der Lebensmittelinhaltsstoffe aus diätetischer Sicht.

 

4.

Beratung zu indikationsspezifischen Prinzipien der Ernährung unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes bilanzierter Nahrungsmittel, die in ihrer Zusammensetzung geeignet sind, den jeweiligen Stoffwechseldefekt zu kompensieren.

 

5.

Beratung und Unterstützung bei der praktischen Umsetzung einer Enzym-,Vitamin-, Mineralstoff-, Aminosäuren-, Fett- oder Spurenelemente-Substitution.

 

6.

Anleitung zur Durchführung und Umsetzung einer enteralen Ernährung (Trink- oder Sondennahrung) und parenteralen Ernährung in der häuslichen Umgebung.

 

7.

Berechnung und Auswertung von Ernährungsprotokollen und Entwicklung entsprechender individueller Empfehlungen.

 

8.

Anleitung zur praktischen Umsetzung der diätetischen Maßnahmen im Alltag und in besonderen Lebenssituationen.

 

9.

Diätetische Produktinformationen und Informationen über Lebensmittelinhaltsstoffe.

 

10.

Einweisung und Beratung indikationsspezifischer Koch- und Küchentechniken und praktische Hinweise zur Umsetzung der individuellen Diät.

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