Der Vertrag und seine Anlagen regeln die Versorgung der Versicherten mit Hebammenhilfe durch freiberuflich tätige Hebammen gemäß § 134a SGB V, insbesondere:

 

a)

Allgemeine Regelungen zur Vergütung (Hebammen-Vergütungsvereinbarung, Anlage 1.1)

 

b)

Beschreibung der Leistungen der Hebammenhilfe (Leistungsbeschreibung, Anlage 1.2)

 

c)

Höhe der Vergütungen unter Berücksichtigung leistungsspezifischer Regelungen (Vergütungsverzeichnis, Anlage 1.3)

 

d)

Abrechnungsbestimmungen zu den Leistungen der Hebammenhilfe (Anlage 2)

 

e)

Anforderungen an die Qualitätssicherung und Qualitätsmaßnahmen (Qualitätsvereinbarung, Anlage 3 nebst Beiblättern). Die Qualitätsvereinbarung hat folgende Anhänge:

  • Anhang 3.a Qualitätsmanagement
  • Anhang 3.b Nachweisverfahren nebst Beiblättern
 

f)

Teilnahme der Hebammen an diesem Vertrag (Beitrittserklärung, Anlage 4.1 und Abfrageformular, Anlage 4.2)

 

g)

Technische Beschreibung zur Übermittlung der Datensätze der vertragsschließenden Berufsverbände an den GKV-Spitzenverband für die Erstellung der "Vertragspartnerliste Hebammen" nach § 134a SGB V (Anlage 5)

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