Begriff

Hausbesuch ist die Augenscheinseinnahme in der häuslichen Umgebung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialrecht: Der Hausbesuch wird in § 8a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII geregelt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Art. 13 GG verankert.

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