Seit Juli 2021 werden Zugangsrenten mit einem Rentenbeginn ab Juli 2021 unter Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags berechnet und entsprechende Bescheide erteilt.

Zugangsrenten mit einem Rentenbeginn vor Juli 2021 und der Rentenbestand mit einem Rentenbeginn vor 2021 waren aufgrund gesetzlicher Vorgabe von der Rentenversicherung gestaffelt bis 31.12.2022 abzuarbeiten, wobei vorrangig die Ansprüche älterer Berechtigter zu prüfen und abzuarbeiten waren. Der Grundrentenzuschlag war nachzuzahlen, frühestens zum 1.1.2021.

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