Wird bei der gleichzeitigen Umwandlung von einmaligem und laufendem Arbeitsentgelt der Höchstfreibetrag (4 % der BBG RV ([akt.] 2022 = 3.384,00 EUR)) überschritten, ist nach dieser Variante vorrangig das laufende Arbeitsentgelt beitragsfrei zu stellen und nur der Restbetrag ist von der Einmalzahlung beitragsfrei umzuwandeln.

Beispiel 94 – Teilausschöpfung des Freibetrages durch laufendes Arbeitsentgelt [2022 aktualisiert]

Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt ausschließlich im November; zusätzlich wird im November eine Einmalzahlung in voller Höhe umgewandelt. Die Einmalzahlung wäre ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung in voller Höhe beitragspflichtig.
(Der im Beispiel angegebene Höchstfreibetrag in Höhe von 3.384,00 EUR entspricht 4 % der Beitragsbemessungsgrenze RV – West – 2022.)
Bruttoarbeitsentgelt November 2.500,00 EUR
(fiktives) Nettoarbeitsentgelt November 1.800,00 EUR
Einmalzahlung 3.000,00 EUR
Umwandlungsbetrag laufendes Arbeitsentgelt 500,00 EUR
beitragsfreier Anteil Umwandlung laufendes Arbeitsentgelt
500,00 EUR < 3.384,00 EUR Höchstfreibetrag
500,00 EUR
beitragspflichtiger Teil laufendes Arbeitsentgelt November
(2.500,00 EUR Bruttoarbeitsentgelt
– 500,00 EUR beitragsfreie Entgeltumwandlung laufend)
2.000,00 EUR
Umwandlungsbetrag Einmalzahlung 3.000,00 EUR
beitragsfreier Anteil Umwandlung Einmalzahlung
(3.384,00 EUR Höchstfreibetrag
– 500,00 EUR beitragsfrei umgewandeltes laufendes Arbeitsentgelt
= 2.884,00 EUR Restfreibetrag
2.908,00 EUR
beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlung
(3.000,00 EUR Einmalzahlung
– 2.884,00 EUR beitragsfreier Anteil Einmalzahlung
116,00 EUR
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt November
(2.000,00 EUR beitragspflichtiges laufendes Arbeitsentgelt
+ 116,00 EUR beitragspflichtiges einmaliges Arbeitsentgelt)
2.116,00 EUR
Ergebnis:
Berechnung des Regelentgelts:
2.500,00 EUR : 30 Tage 83,33 EUR
Hinzurechnungsbetrag Einmalzahlung (116,00 EUR : 360) 0,32 EUR
kumuliertes Regelentgelt 83,65 EUR
abzüglich Entgeltumwandlung (500,00 EUR : 360) 1,39 EUR
maßgebliches Regelentgelt 82,26 EUR
Berechnung des Nettoarbeitsentgelts:
1.800,00 EUR : 30 Tage 60,00 EUR
Hinzurechnungsbetrag Einmalzahlung (0,32 EUR x 60,00 EUR : 83,33 EUR) 0,23 EUR
kumuliertes Nettoarbeitsentgelt 60,23 EUR
abzüglich Entgeltumwandlung (1,39 EUR x 60,00 EUR : 83,33 EUR) 1,00 EUR
maßgebliches Nettoarbeitsentgelt 59,23 EUR
Berechnung des Krankengeldes:
70 % des maßgeblichen Regelentgelts 57,58 EUR
90 % des kumulierten Nettoarbeitsentgelts 53,31 EUR
laufendes (fiktives) Nettoarbeitsentgelt 60,00 EUR
Krankengeld 53,31 EUR

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