Personen, die als [korr.] Unternehmende infolge der Unternehmendentätigkeit einen Versicherungsfall erleiden, erhalten Verletztengeld in Höhe des 450. Teils des Jahresarbeitsverdienstes. Für landwirtschaftliche [korr] Unternehmende gelten Besonderheiten (siehe 10.12 "Sonderregelung für die landwirtschaftliche Unfallversicherung"). Personen, die als [korr.] Unternehmende, mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner oder den Unternehmenden Gleichgestellte infolge der Unternehmendentätigkeit einen Versicherungsfall erleiden, erhalten Verletztengeld je Kalendertag in Höhe des 450. Teils des Jahresarbeitsverdienstes.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge