Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sieht folgende Leistungen im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen vor:

1. Klinische Untersuchungen

Gezielte Anamnese:

  • Inspektion und Palpation des äußeren Genitales,
  • digitale Untersuchung des Rektums und Abtasten der Prostata vom After aus,
  • Palpation regionärer Lymphknoten.

2. Schnelltest auf occultes Blut im Stuhl

Mittels eines nach Abschnitt D. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien anerkannten Schnelltests.

3. Folgerung aus den Ergebnissen und Beratung des Untersuchten

Ergeben diese Untersuchungen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, soll der Arzt dafür Sorge tragen, dass diese Fälle durch weitere, insbesondere gezielte fachärztliche Diagnostik und ggf. Therapie behandelt werden.

Die Untersuchungen sollen diejenigen Ärzte durchführen, welche die vorgesehenen Leistungen aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen erbringen können, nach der ärztlichen Berufsordnung dazu berechtigt sind und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen.

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