[1] Die Minijob-Zentrale ist für die Entgegennahme der Datenmeldungen für geringfügige Beschäftigungen zuständig (vgl. E).

[2] Soweit in Übergangsfällen (vgl. B.7), infolge der Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen (vgl. B.2.2.2.1) oder infolge der Zusammenrechnung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung (vgl. B.2.2.2.2) individuelle Beiträge (nach den allgemeinen für nicht geringfügige versicherungspflichtige Arbeitnehmer geltenden beitragsrechtlichen Regelungen) anfallen und diese an die zuständige Krankenkasse abzuführen sind (vgl. E), müssen gegenüber dieser Krankenkasse auch die entsprechenden Meldungen abgegeben werden (vgl. Beispiel 25).

[3] In den vorgenannten Fällen hat der Arbeitgeber für ein und dieselbe Beschäftigung Meldungen mit unterschiedlichen Beitragsgruppenschlüsseln an die Minijob-Zentrale einerseits und an die zuständige Krankenkasse andererseits zu erstatten. In beiden Meldungen ist der gleiche Personengruppenschlüssel zu verwenden, wobei sich die Verschlüsselung am Recht der Rentenversicherung orientiert.

[4] Für Übergangsfälle, in denen ab 1.10.2022 in der Rentenversicherung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt (vgl. B.7.2), müssen Arbeitgeber Änderungen im Meldeverfahren veranlassen. Die Beschäftigung ist bei der Krankenkasse mit Meldegrund 32 (Beitragsgruppenwechsel) abzumelden und jeweils mit Meldegrund 12 (Beitragsgruppenwechsel) für die Rentenversicherung bei der Minijob-Zentrale und für die Versicherungszweige der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bei der Krankenkasse anzumelden. Dies gilt nicht für Beschäftigte in Privathaushalten (vgl. 7). Der zu meldende Beitragsgruppenschlüssel bei der Minijob-Zentrale lautet "0/6-1/5-0-0" und bei der Krankenkasse "1/0-0-1/0-1/0". Er variiert abhängig davon, ob Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen besteht oder eine Befreiung beantragt wird bzw. in der Kranken- und Pflegeversicherung die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind. Der Personengruppenschlüssel lautet einheitlich "109".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge