Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten. Dabei ist den besonderen Erfordernissen der Versorgung von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen sowie psychisch Kranker Rechnung zu tragen. Der G-BA kann dabei die Erbringung und Verordnung von Leistungen einschließlich Arzneimitteln oder Maßnahmen einschränken oder ausschließen, wenn

  • nach allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen,
  • die medizinische Notwendigkeit oder
  • die Wirtschaftlichkeit

nicht nachgewiesen ist.

Weitere Aufgaben ergeben sich aus zahlreichen Einzelvorschriften des Leistungs- und Leistungserbringungsrechts. Durch den Innovationsausschuss des G-BA werden neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte gefördert.

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