Allgemeine Bestimmungen
Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
Die Leistungen nach den Nummern 270, 273 bis 281, 283, 286 sowie 287 können jeweils nur einmal je Behandlungstag berechnet werden. Die Leistungen nach Nummer 271 oder 272 sind je Gefäßzugang einmal, insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal je Behandlungstag berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach den Nummern 271 oder 272 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße voraus.
Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistungen nach den Nummern 270 bis 287 und mit den Gebühren abgegolten. Die Leistungen nach den Nummern 271 bis 276 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Gebühren umgerechnet in Euro
Nummer | Leistung | Punktzahl | Gebühr in DM |
---|---|---|---|
250 | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene | 40 | 4,56 |
250a | Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr | 40 | 4,56 |
251 | Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie | 60 | 6,84 |
252 | Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär | 40 | 4,56 |
253 | Injektion, intravenös | 70 | 7,98 |
254 | Injektion, intraarteriell | 80 | 9,12 |
255 | Injektion, intraartikulär oder perineural | 95 | 10,83 |
256 | Injektion in den Periduralraum | 185 | 21,09 |
257 | Injektion in den Subarachnoidalraum | 400 | 45,60 |
258 | Injektion, intraaortal oder intrakardial -ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter - | 180 | 20,52 |
259 | Legen eines Periduralkatheters - in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs - | 600 | 68,40 |
260 | Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters - einschließlich Fixation - Die Leistung nach Nummer 260 ist neben Leistungen nach den Nummern 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder 648 nicht berechnungsfähig. |
200 | 22,80 |
261 | Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter Die Leistung nach Nummer 261 ist im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose nicht berechnungsfähig für die Einbringung von Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidoten. Wird die Leistung nach Nummer 261 im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose berechnet, ist das Medikament in der Rechnung anzugeben. |
30 | 3,42 |
262 | Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n) | 450 | 51,30 |
263 | Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung), je Sitzung | 90 | 10,26 |
264 | Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung | 120 | 13,68 |
265 | Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung | 60 | 6,84 |
265a | Auffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung | 90 | 10,26 |
266 | Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung | 60 | 6,84 |
267 | Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung | 80 | 9,12 |
268 | Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung | 130 | 14,82 |
269 | Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung | 200 | 22,80 |
269a | Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung Neben der Leistung nach Nummer 269a ist die Leistung nach Nummer 269 nicht berechnungsfähig. |
350 | 39,90 |
270 | Infusion, subkutan | 80 | 9,12 |
271 | Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer | 120 | 13,68 |
272 | Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer | 180 | 20,52 |
273 | Infusion, intravenös - gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene -, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Die Leistungen nach den Nummern 271, 272 und 273 sind im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose nicht berechnungsfähig für die Einbringung von Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidoten. Werden die Leistungen nach Nummer 271, 272 oder 273 im Zusammenhang mit einer Anästhesie/ Narkose berechnet, ist das Medikament in der Rechnung anzugeben. |
180 | 20,52 |
274 | Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer - gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung - Neben der Leistung nach Nummer 274 sind die Leistungen nach den Nummern 271 bis 273, 275 und/oder 276 nicht berechnungsfähig. |
320 | 36,48 |
275 | Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer | 360 | 41,04 |
276 | Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer | 540 | 61,56 |
277 | Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer | 180 | 20,52 |
278 | Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer | 240 | 27,36 |
279 | Infusion in das Knochenmark | 180 | 20,52 |
280 | Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. ChargenNummer - Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbesta... |
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