Das Fremdrentengesetz gilt für[1]

  • Vertriebene und diesen gleichgestellte Personen (Verfolgte, Umsiedler, Aussiedler), einschließlich deren Ehegatten und nach der Vertreibung geborene Kinder (Abkömmlinge)[2],
  • Spätaussiedler als Personen, die die Vertreibungsgebiete erst nach 1992 verlassen haben (FRG-Berechtigung der Spätaussiedler erstreckt sich nicht auf Ehegatten und Abkömmlinge)[3],
  • Deutsche im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG und frühere deutsche Staatsangehörige, die unabhängig von den Kriegsauswirkungen Aufenthalt in Deutschland genommen haben, aber infolge der Kriegsauswirkungen den früher für sie zuständigen Versicherungsträger nicht mehr in Anspruch nehmen können, oder die nach dem 8.5.1945 zur Arbeitsleistung in ein ausländisches Staatsgebiet verbracht worden sind (sog. verbrachte Spezialisten),
  • heimatlose Ausländer, auch wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und
  • die Hinterbliebenen dieser Personenkreise (für die Gewährung von Renten wegen Todes).

Zum Personenkreis des FRG zählen auch

  • vertriebene Verfolgte, die nur deshalb nicht als Vertriebene anerkannt werden können, weil sie sich nicht ausdrücklich zum deutschen Volkstum bekannt haben, und die im Zeitpunkt des Verlassens der Vertreibungsgebiete dem deutschen Sprach- und Kulturkreis angehörten[4],
  • Personen, die im Zeitpunkt, zu dem sich der nationalsozialistische Einflussbereich auf ihr Heimatgebiet erstreckt hat, dem deutschen Sprach- und Kulturkreis angehörten, das 16. Lebensjahr vollendet hatten und sich wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judentum nicht zum deutschen Volkstum bekannt haben und die Vertreibungsgebiete verlassen haben (Israel, USA); wurde das 16. Lebensjahr erst nach der Einflussnahme vollendet, muss die Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis auch im Zeitpunkt des Verlassens der Vertreibungsgebiete bestanden haben,
  • Deutsche, die bis zum 8.5.1945 in früheren deutschen Ostgebieten bestimmte versicherungsfreie Beschäftigungen ausgeübt haben.
[2] §§ 1 und 7 BVFG i. d. F. bis 31.12.1992.

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